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| Mit US-Dollar gefüllte Geldbörse |
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"Nur Bares ist Wahres" lautet eine gängige
Volksweisheit. Gewiss, da ist etwas dran. Nur: Auf Reisen, besonders ins
Ausland, scheint dieser Grundsatz ganz und gar nicht zu stimmen. Hier kommt es
nach einer Empfehlung des Bundesverbandes Deutscher Banken vielmehr auf die
richtige Mischung an.
Also: Kreditkarte oder Bankkundenkarte, Reiseschecks
– und Bargeld. Ein Urlauber sollte sich nie nur auf ein Zahlungsmittel
verlassen, sagen erfahrene Reiseexperten. Je weniger Bargeld man auf Reisen bei
sich trage, desto besser, meint man beim Bankenverband. Denn Kreditkarten und
Reisescheck ließen sich bei Verlust sperren – gestohlenes Bargeld sei in aller
Regel für immer verloren.
Wie auch immer: Nach Meinung des Bankenverbandes
sollte nicht mehr als ein Drittel der Reisekasse aus Bargeld bestehen. Das
reicht, um am Ankunftstag zumindest eine kleinere Summe in Landeswährung zur
Verfügung zu haben; etwa zum Bezahlen des Taxis vom Flughafen zum Hotel, für
Trinkgelder, kleinere Einkäufe oder für ein Abendessen usw.
Die Frage ist indessen, ob Sie bereits zu Hause oder
am Flughafen Bargeld in Landeswährung tauschen sollten? Der Preis für den Kauf
ausländischer Banknoten (Sorten) variiert teilweise recht deutlich je nach
Kreditinstitut oder Wechselstube.
Tipp: Das Abheben am Geldautomaten
kann vor Ort günstiger sein als der Bargeldumtausch. Einige Kreditinstitute
haben sich nämlich mit Kooperationspartnern zusammengeschlossen, so dass ihre
Kunden bei diesen auch im Ausland kostenlos am Geldautomaten abheben können.
Kunden sollten sich vor Antritt der Reise bei ihrer Bank erkundigen, ob es
solche Angebote gibt.
Nach einer EU-Verordnung gilt
generell: Für Euro-Auszahlungen innerhalb der Währungsunion darf kein
höherer Preis berechnet werden als für eine vergleichbare Verfügung im Inland.
Außerhalb der Euro-Zone kommt zum Preis für die Geldautomatennutzung häufig ein
Prozentsatz des Umsatzes für den Auslandseinsatz hinzu. Der Betrag wird zum Kurs
der jeweiligen Währung umgerechnet und vom Konto abgebucht.
Keine Frage, es ist bequem, weltweit einfach wie zu
Hause mit der Karte vom eigenen Girokonto Geld abzuheben. Das ist zum Beispiel
mit der Bankkundenkarte oder kurz Bankkarte (Debitkarte, ehemalige EC-Karte) und
persönlicher Geheimnummer (PIN) an über 900.000 Geldautomaten mit dem
Maestro-Logo möglich.
Dieser Service wird mittlerweile in mehr als 100
Ländern auf der ganzen Welt angeboten; nicht nur in Europa, sondern auch in den
USA und Kanada, in Mittel- und Südamerika, Afrika, Asien und auch in Australien.
Bankkunden können also überall dort, wo sie das auf ihrer Karte aufgedruckte
Maestro-Zeichen sehen, mit Karte und Geheimzahl Geld abheben oder bargeldlos
bezahlen.
Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit,
eine Kreditkarte einzusetzen, bei
der in Deutschland in den meisten Fällen die einzelnen Abbuchungen auf dem
Kreditkartenkonto gesammelt und erst am Ende des Monats in einer Summe vom
Girokonto abgebucht werden.
Geht die Bankkundenkarte verloren oder wird sie
gestohlen, muss man sie direkt beim Kreditinstitut oder unter der zentralen
Sperrnummer sperren lassen. Die zentrale Sperrnummer der
Kreditwirtschaft 01805 - 021021 ist rund um die Uhr zu erreichen. Aus
dem Ausland mit der Ländervorwahl 0049 / 1805 - 021021.
Reiseschecks sind ebenfalls eine sichere Möglichkeit,
im Ausland bargeldlos zu zahlen. Diese können bei Banken, Wechselstuben –
teilweise auch bei Reisebüros – in wichtigen Währungen wie US-Dollar, Euro,
Britisches Pfund, Australischer oder Kanadischer Dollar, Südafrikanischer Rand
und Schweizer Franken gekauft werden. Beim Kauf der Reiseschecks fallen in der
Regel Kosten in Höhe von ein bis zwei Prozent des Gesamtbetrages an.
Die Einlösungskosten sind unterschiedlich, teils wird
auch kostenfrei umgetauscht. Besonderheit: Für verloren gegangene oder
gestohlene Reiseschecks bieten die Aussteller oft innerhalb von 24 Stunden
Ersatz am Reiseort. Allerdings: Gleich beim Kauf müssen die Reiseschecks in der
dafür vorgesehenen Zeile unterschrieben werden. Ansonsten sind sie nicht gegen
Diebstahl oder Verlust versichert. Eingelöst werden können die Schecks später
gegen eine zweite Unterschrift bei Vorlage des Reisepasses. Die Schecks werden
also erst bei der Einlösung vor den Augen des Akzeptierenden
unterschreiben.
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