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Zahlungsmittel im Auslandsurlaub
Mit US-Dollar gefüllte Geldbörse
© pixelquelle
Mit US-Dollar gefüllte Geldbörse

"Nur Bares ist Wahres" lautet eine gängige Volksweisheit. Gewiss, da ist etwas dran. Nur: Auf Reisen, besonders ins Ausland, scheint dieser Grundsatz ganz und gar nicht zu stimmen. Hier kommt es nach einer Empfehlung des Bundesverbandes Deutscher Banken vielmehr auf die richtige Mischung an.

 

Also: Kreditkarte oder Bankkundenkarte, Reiseschecks – und Bargeld. Ein Urlauber sollte sich nie nur auf ein Zahlungsmittel verlassen, sagen erfahrene Reiseexperten. Je weniger Bargeld man auf Reisen bei sich trage, desto besser, meint man beim Bankenverband. Denn Kreditkarten und Reisescheck ließen sich bei Verlust sperren – gestohlenes Bargeld sei in aller Regel für immer verloren.

 

Wie auch immer: Nach Meinung des Bankenverbandes sollte nicht mehr als ein Drittel der Reisekasse aus Bargeld bestehen. Das reicht, um am Ankunftstag zumindest eine kleinere Summe in Landeswährung zur Verfügung zu haben; etwa zum Bezahlen des Taxis vom Flughafen zum Hotel, für Trinkgelder, kleinere Einkäufe oder für ein Abendessen usw.

 

Die Frage ist indessen, ob Sie bereits zu Hause oder am Flughafen Bargeld in Landeswährung tauschen sollten? Der Preis für den Kauf ausländischer Banknoten (Sorten) variiert teilweise recht deutlich je nach Kreditinstitut oder Wechselstube.

 

Tipp: Das Abheben am Geldautomaten kann vor Ort günstiger sein als der Bargeldumtausch. Einige Kreditinstitute haben sich nämlich mit Kooperationspartnern zusammengeschlossen, so dass ihre Kunden bei diesen auch im Ausland kostenlos am Geldautomaten abheben können. Kunden sollten sich vor Antritt der Reise bei ihrer Bank erkundigen, ob es solche Angebote gibt.

 

Nach einer EU-Verordnung gilt generell: Für Euro-Auszahlungen innerhalb der Währungsunion darf kein höherer Preis berechnet werden als für eine vergleichbare Verfügung im Inland. Außerhalb der Euro-Zone kommt zum Preis für die Geldautomatennutzung häufig ein Prozentsatz des Umsatzes für den Auslandseinsatz hinzu. Der Betrag wird zum Kurs der jeweiligen Währung umgerechnet und vom Konto abgebucht.

 

Keine Frage, es ist bequem, weltweit einfach wie zu Hause mit der Karte vom eigenen Girokonto Geld abzuheben. Das ist zum Beispiel mit der Bankkundenkarte oder kurz Bankkarte (Debitkarte, ehemalige EC-Karte) und persönlicher Geheimnummer (PIN) an über 900.000 Geldautomaten mit dem Maestro-Logo möglich.

 

Dieser Service wird mittlerweile in mehr als 100 Ländern auf der ganzen Welt angeboten; nicht nur in Europa, sondern auch in den USA und Kanada, in Mittel- und Südamerika, Afrika, Asien und auch in Australien. Bankkunden können also überall dort, wo sie das auf ihrer Karte aufgedruckte Maestro-Zeichen sehen, mit Karte und Geheimzahl Geld abheben oder bargeldlos bezahlen.

 

Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit, eine  Kreditkarte einzusetzen, bei der in Deutschland in den meisten Fällen die einzelnen Abbuchungen auf dem Kreditkartenkonto gesammelt und erst am Ende des Monats in einer Summe vom Girokonto abgebucht werden.

 

Geht die Bankkundenkarte verloren oder wird sie gestohlen, muss man sie direkt beim Kreditinstitut oder unter der zentralen Sperrnummer sperren lassen. Die zentrale Sperrnummer der Kreditwirtschaft 01805 - 021021 ist rund um die Uhr zu erreichen. Aus dem Ausland mit der Ländervorwahl 0049 / 1805 - 021021.

 

Reiseschecks sind ebenfalls eine sichere Möglichkeit, im Ausland bargeldlos zu zahlen. Diese können bei Banken, Wechselstuben – teilweise auch bei Reisebüros – in wichtigen Währungen wie US-Dollar, Euro, Britisches Pfund, Australischer oder Kanadischer Dollar, Südafrikanischer Rand und Schweizer Franken gekauft werden. Beim Kauf der Reiseschecks fallen in der Regel Kosten in Höhe von ein bis zwei Prozent des Gesamtbetrages an.

 

Die Einlösungskosten sind unterschiedlich, teils wird auch kostenfrei umgetauscht. Besonderheit: Für verloren gegangene oder gestohlene Reiseschecks bieten die Aussteller oft innerhalb von 24 Stunden Ersatz am Reiseort. Allerdings: Gleich beim Kauf müssen die Reiseschecks in der dafür vorgesehenen Zeile unterschrieben werden. Ansonsten sind sie nicht gegen Diebstahl oder Verlust versichert. Eingelöst werden können die Schecks später gegen eine zweite Unterschrift bei Vorlage des Reisepasses. Die Schecks werden also erst bei der Einlösung vor den Augen des Akzeptierenden unterschreiben.


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