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© LSVD |
| Aktion Grundgesetz |
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Gleichheitsgrundsatz muss auch für Lesben und
Schwule gelten
Zum "Tag des
Grundgesetzes" am 23. März erklärt Hannah Lea, Sprecherin des Lesben- und
Schwulenverbandes (LSVD):
Der Tag des
Grundgesetzes ist leider kein guter Tag für Lesben und Schwule. Denn er erinnert
auch daran, dass die Verfassung Homosexuelle als Bürger zweiter Klasse
behandelt. Der Grundrechtskatalog enthält keinen ausdrücklichen
Diskriminierungsschutz für Lesben, Schwule und Transgender. Es ist an der Zeit,
das zu ändern.
Der LSVD fordert deshalb eine Erweiterung des
Gleichheitsartikels im Grundgesetz um das Merkmal "sexuelle Identität". In
Artikel III Absatz 3 GG soll es in Zukunft heißen:
"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung,
seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seiner sexuellen
Identität, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen
benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung
benachteiligt werden."
Die
"Aktion Grundgesetz" wird von zahlreichen Prominenten unterstützt. Zu ihnen gehören beispielsweise die Vorsitzende des
Zentralrates der Juden, Charlotte Knobloch, Romani Rose, Vorsitzender des
Zentralrates Deutscher Sinti und Roma, die Hamburger Bischöfin Maria Jepsen,
Heiner Geißler, Maybrit Illner, Iris Berben, Rosenstolz, Hape Kerkeling, Dieter
Thomas Heck, die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler,
der Vorsitzende der Gewerkschaft Ver.di, Frank Bsirske, und viele
mehr.
Die fehlende
Berücksichtigung im Grundgesetz wirkt sich bis heute negativ auf die
Lebenssituation von Lesben und Schwulen aus. Rechtssprechung und Gesetzgebung
lehnen in vielen Fällen eine Gleichberechtigung ab. Die Verfassung muss daher
klarstellen: Niemand darf wegen der sexuellenIdentität benachteiligt werden.
Die aktuelle Liste der
Unterstützerinnen und Unterstützer sind zu finden auf
www.artikeldrei.de
www.lsvd.de
P.S. Ab Ende Mai läuft in den Kinos ein interessanter
Episodenfilm über die 19 Artikel unseres Grundgesetzes.
Mit Beiträgen
von 25 Drehbuchautoren, 19 RegisseurInnen und der Unterstützung namhafter
Schauspieler, darunter Kurt Krömer, Anna Thalbach, Katharina Wackernagel,
Karoline Eichhorn und Anna Loos, hat der Berliner Regisseur und Produzent Harald
Siebler unsere Grundrechte, also die ersten 19 Artikel des Grundgesetzes der
Bundesrepublik Deutschland, zu einem besonderen Film komponiert. 149 Minuten und
19 spannende, komische und anrührende Kapitel über unsere
Verfassungswirklichkeit:
19 gute Gründe für die
Demokratie
Weitere Infos auf der Homepage zum Film: www.gg19.de
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