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Grundgesetz Artikel 3 - Gleichheitsgrundsatz muss ergänzt werden
LSVD Aktion Grundgesetz: Ergänzung des Artikel 3 des Grundgesetzes
© LSVD
Aktion Grundgesetz

Gleichheitsgrundsatz muss auch für Lesben und Schwule gelten

Zum  "Tag des Grundgesetzes" am 23. März erklärt Hannah Lea, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Tag des Grundgesetzes ist leider kein guter Tag für Lesben und Schwule. Denn er erinnert auch daran, dass die Verfassung Homosexuelle als Bürger zweiter Klasse behandelt. Der Grundrechtskatalog enthält keinen ausdrücklichen Diskriminierungsschutz für Lesben, Schwule und Transgender. Es ist an der Zeit, das zu ändern.

Der LSVD fordert deshalb eine Erweiterung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz um das Merkmal "sexuelle Identität". In Artikel III Absatz 3 GG soll es in Zukunft heißen:

"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seiner sexuellen Identität, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Die "Aktion Grundgesetz" wird von zahlreichen Prominenten unterstützt. Zu ihnen gehören beispielsweise die Vorsitzende des Zentralrates der Juden, Charlotte Knobloch, Romani Rose, Vorsitzender des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma, die Hamburger Bischöfin Maria Jepsen, Heiner Geißler, Maybrit Illner, Iris Berben, Rosenstolz, Hape Kerkeling, Dieter Thomas Heck, die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, der Vorsitzende der Gewerkschaft Ver.di, Frank Bsirske, und viele mehr.

Die fehlende Berücksichtigung im Grundgesetz wirkt sich bis heute negativ auf die Lebenssituation von Lesben und Schwulen aus. Rechtssprechung und Gesetzgebung lehnen in vielen Fällen eine Gleichberechtigung ab. Die Verfassung muss daher klarstellen: Niemand darf wegen der sexuellenIdentität benachteiligt werden.

Die aktuelle Liste der Unterstützerinnen und Unterstützer sind zu finden auf

www.artikeldrei.de

www.lsvd.de

P.S.
Ab Ende Mai läuft in den Kinos ein interessanter Episodenfilm über die 19 Artikel unseres Grundgesetzes.

Mit Beiträgen von 25 Drehbuchautoren, 19 RegisseurInnen und der Unterstützung namhafter Schauspieler, darunter Kurt Krömer, Anna Thalbach, Katharina Wackernagel, Karoline Eichhorn und Anna Loos, hat der Berliner Regisseur und Produzent Harald Siebler unsere Grundrechte, also die ersten 19 Artikel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, zu einem besonderen Film komponiert. 149 Minuten und 19 spannende, komische und anrührende Kapitel über unsere Verfassungswirklichkeit:

 

19 gute Gründe für die Demokratie

Weitere Infos auf der Homepage zum Film:
www.gg19.de

 

 

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