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Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) - eine Zwischenbilanz
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Am 01. August 2001 ist das
Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) inkraftgetreten. Seither sind fast fünf
Jahre vergangen: Zeit, eine Zwischenbilanz zu ziehen.
Über
25.000 Lebenspartner und Lebenspartnerinnen haben die Wahrnehmung von Schwulen
und Lesben in der Gesellschaft positiv verändert. Sie werden jedoch nach wie vor
in vielfältiger Weise durch Gesetzgebung und Rechtsprechung
diskriminiert.
Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in seiner
Leitentscheidung bereits 2002 die zuvor vertretene These, die
Lebenspartnerschaft dürfe der Ehe nicht gleichgestellt werden (sog.
Abstandsgebot), verworfen - dennoch scheint dies nicht überall angekommen zu
sein. Gleichstellungen in wichtigen Bereichen (Einkommensteuerrecht, Erbschaft-
und Schenkungsteuerrecht, Adoptionsrecht und Beamtenrecht) fehlen - obwohl
Lebenspartner die gleichen Verpflichtungen wie Ehepartner übernehmen.
Die ursprüngliche Erwartung, die noch fehlenden Rechte könnten problemlos bei
den Gerichten erkämpft werden, hat sich nicht erfüllt. Rühmliche Ausnahme
immerhin ist das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung zur Gleichstellung
beim Ortszuschlag für Angestellte des öffentlichen Dienstes. Fast alle übrigen
Gerichte haben Artikel 6 des Grundgesetzes, der den besonderen Schutz von Ehe
und Familie regelt, dazu missbraucht, Lebenspartnern ohne jede sachliche
Begründung die Gleichstellung zu verweigern.
Deshalb müssen die
Gesetzgeber in Bund und Ländern dringend aktiv werden, um die staatliche
Diskriminierung durch Behörden und Gerichte zu beenden - so die einhellige
Forderung der Tagungsteilnehmer.
Waldschlösschen, am 19.03.2006
Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen |
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