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Big
Brother is watching you – und immer häufiger auch der Chef
Dass der Partner sämtliche E-Mails mitliest
und der Chef jeden Tastendruck protokolliert, ist nicht einfach nur ein
Horrorszenario, sondern vieler Orten bereits Realität. Überwachungsprogramme
verstecken sich äußerst geschickt und lassen sich nur schwer
entfernen.
Das Computermagazin "c't" warnt vor
PC-Schnüffelprogrammen. Partner, die sämtliche E-Mails mitlesen, und Chefs, die
per "Keylogger" jeden Tastendruck protokollieren, seien vielfach bereits
Realität, berichtet die Zeitschrift (Ausgabe 23/04). Dabei versteckten sich die
Überwachungsprogramme äußerst geschickt, lesen beim Chatten mit, halten minutiös
fest, welche Dateien der Anwender öffnet und fertigten ständig Schnappschüsse
vom Bildschirminhalt an. Einige fotografieren den Anwender sogar regelmäßig mit
seiner eigenen Webcam, ohne dass der es bemerkt.
Die Daten würden gesammelt und bei passender
Gelegenheit an den Überwacher verschickt, meist per Internet. Die deutsche
Rechtsprechung verbiete dem Chef das Schnüffeln nicht generell, schreibt das
Magazin weiter. Der Arbeitgeber müsse es nur im Arbeitsvertrag ankündigen und
den Betriebsrat verständigen. In der Realität des Arbeitslebens geschieht das
oftmals nicht.
Zwar können Chefs, die auf so eine unerlaubte Weise
Informationen sammeln, diese nicht gegen den Überwachten verwenden. Für viele
aber ist allein schon der Gedanke unangenehm, überhaupt überwacht zu
werden.
Ob das der Fall ist, ist so einfach gar nicht
herauszufinden. Ob Überwachungssoftware auf einem PC installiert ist oder nicht,
könne der Anwender auf Anhieb kaum feststellen: Symbole, Hinweise oder
Unregelmäßigkeiten gebe es nicht, die Namen und Speicherorte der Wanzenprogramme
ändern sich laufend. Auf einfache Tools, die im Internet zum Download angeboten
werden, sei kein Verlass. Man müsse schon die richtigen Tricks kennen und sein
System Schritt für Schritt selbst durchforsten, um sie zu
finden.
Selbst wenn ein Anwender auf seinem Arbeitsplatz-PC
ein Spionageprogramm entdeckt, sollte er es nicht einfach löschen. Das könnte
Schäden anrichten und schlimmstenfalls den Job kosten, heißt es weiter. Juristen
raten daher, in einem solchen Fall den Betriebsrat und Datenschutzbeauftragten
zu informieren und den Arbeitgeber zur Einstellung seines Handelns aufzufordern.
Einfacher sei es freilich, ohne Fehl und Tadel zu arbeiten und sich mit der
Überwachung abzufinden, bis der Gesetzgeber eine klare Regelung trifft: Das
Arbeitnehmerdatenschutzgesetz sei seit langem
versprochen. |