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© Bruno Gmünder Verlag |
| Business Affairs 2008 |
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Am 8. Februar
2008 urteilte das Kammergericht Berlin über einen seit Jahren schwelenden
Bilderstreit: Der Verleger Bruno Gmünder hatte Fotowandkalender publiziert, auf
denen nackte Männer mit einer Erektion zu erkennen sind. Die Anklage plädierte
auf Pornografie und Verletzung des Jugendschutzes mit dem Ziel, die
Veröffentlichung solcher Fotos in Zukunft zu verhindern.
Bruno Gmünder versteht sich als
Wegbereiter schwuler Emanzipation und gilt heute als einer der weltweit
wichtigsten Verleger von Büchern für schwule Männer. Romane, Sachbücher,
Fotobände, Reiseführer, Magazine – mit über 100 Neuerscheinungen pro Jahr
versorgt der Verlag die Gay Communitys dieser Welt. Er erfüllt damit wegweisend
die Informations- und Unterhaltungsbedürfnisse schwuler Männer. Seit 1978 gehört
Bruno Gmünder zu den aktiven Gestaltern der schwulen Medienbranche. Der Verlag
wurde 1981 gegründet.
Der nackte Mann war und ist immer
wieder ein Streitpunkt mit der Zensur. Anders als der Frauenakt polarisiert der
Männerakt – wie keine andere Darstellung des Menschen. Im Zuge der Veränderungen
der Moralvorstellungen machten sich in den 70er Jahren Künstler wie Jeff Koons,
Robert Mapplethorpe, Helmut Newton und die deutsche Fotografin Herlinde Koelbl
daran, selbstverständlich und offen ihre Bildwelt des Menschen als sexuelles
Wesen zu formulieren. Ob dies auch für die Bilder von Bel Ami, Kristen Bjorn und
anderen Erotik-Fotografen straffrei sein soll, wurde jetzt geklärt. Zwei
Gerichte hatten die Kalender schon im Vorfeld beurteilt – jeweils mit Freispruch
– doch die Berliner Generalstaatsanwaltschaft wollte jetzt die Frage
höchstinstanzlich geklärt wissen.
Der sich
kämpferisch gebende Verleger Bruno Gmünder sagte zum Verfahren: „Manche
Kämpfe müssen eben mehrmals gefochten werden. Dass der Mann auch ein sexuelles
Wesen mit Erotik und Sinnlichkeit ist, und dies darzustellen, dafür lohnt es
sich, zu kämpfen. Wir lassen uns nicht in die 50er Jahre
zurückversetzen.“
Das Kammergericht folgte der
Argumentation des schwulen Verlegers: Wenn die Abbildung einer Erektion nicht
bildbestimmend ist, die abgebildete Person als eigene Persönlichkeit erkennbar
bleibt, das Bild insgesamt nicht reißerisch ist, dann könne dies keine
Pornografie sein. Jugendgefährdend könne das auch deshalb schon nicht sein, weil
der bloße Anblick eines solchen Bildes keineswegs einen heutigen Jugendlichen
derart verstören könne, dass er in seiner Persönlichkeitsentwicklung
beeinträchtigt würde.
Der Verlag begrüßt das Urteil als
einen wichtigen Schritt Richtung Anerkennung schwuler Erotik in Kunst und
Fotografie.
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