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Schwule Erotik-Nacktfotos vor Gericht: Sehr schwul, sehr erotisch – aber keine Pornografie
Kalender: Business Affairs 2008
© Bruno Gmünder Verlag
Business Affairs 2008

Am 8. Februar 2008 urteilte das Kammergericht Berlin über einen seit Jahren schwelenden Bilderstreit: Der Verleger Bruno Gmünder hatte Fotowandkalender publiziert, auf denen nackte Männer mit einer Erektion zu erkennen sind. Die Anklage plädierte auf Pornografie und Verletzung des Jugendschutzes mit dem Ziel, die Veröffentlichung solcher Fotos in Zukunft zu verhindern.

 

Bruno Gmünder versteht sich als Wegbereiter schwuler Emanzipation und gilt heute als einer der weltweit wichtigsten Verleger von Büchern für schwule Männer. Romane, Sachbücher, Fotobände, Reiseführer, Magazine – mit über 100 Neuerscheinungen pro Jahr versorgt der Verlag die Gay Communitys dieser Welt. Er erfüllt damit wegweisend die Informations- und Unterhaltungsbedürfnisse schwuler Männer. Seit 1978 gehört Bruno Gmünder zu den aktiven Gestaltern der schwulen Medienbranche. Der Verlag wurde 1981 gegründet.

 

Der nackte Mann war und ist immer wieder ein Streitpunkt mit der Zensur. Anders als der Frauenakt polarisiert der Männerakt – wie keine andere Darstellung des Menschen. Im Zuge der Veränderungen der Moralvorstellungen machten sich in den 70er Jahren Künstler wie Jeff Koons, Robert Mapplethorpe, Helmut Newton und die deutsche Fotografin Herlinde Koelbl daran, selbstverständlich und offen ihre Bildwelt des Menschen als sexuelles Wesen zu formulieren. Ob dies auch für die Bilder von Bel Ami, Kristen Bjorn und anderen Erotik-Fotografen straffrei sein soll, wurde jetzt geklärt. Zwei Gerichte hatten die Kalender schon im Vorfeld beurteilt – jeweils mit Freispruch – doch die Berliner Generalstaatsanwaltschaft wollte jetzt die Frage höchstinstanzlich geklärt wissen.

 

Der sich kämpferisch gebende Verleger Bruno Gmünder sagte zum Verfahren: „Manche Kämpfe müssen eben mehrmals gefochten werden. Dass der Mann auch ein sexuelles Wesen mit Erotik und Sinnlichkeit ist, und dies darzustellen, dafür lohnt es sich, zu kämpfen. Wir lassen uns nicht in die 50er Jahre zurückversetzen.“

Das Kammergericht folgte der Argumentation des schwulen Verlegers: Wenn die Abbildung einer Erektion nicht bildbestimmend ist, die abgebildete Person als eigene Persönlichkeit erkennbar bleibt, das Bild insgesamt nicht reißerisch ist, dann könne dies keine Pornografie sein. Jugendgefährdend könne das auch deshalb schon nicht sein, weil der bloße Anblick eines solchen Bildes keineswegs einen heutigen Jugendlichen derart verstören könne, dass er in seiner Persönlichkeitsentwicklung beeinträchtigt würde. 

 

Der Verlag begrüßt das Urteil als einen wichtigen Schritt Richtung Anerkennung schwuler Erotik in Kunst und Fotografie.


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